Fördergelder und Konditionen
Eine kurze Übersicht und Beispiele:
Welche Förderungen gibt es für Sanierungen und Heizungsmodernisierungen?
Die Bundesregierung unterstützt Haus- und Wohnungseigentümerinnen mit attraktiven Zuschüssen bei der energetischen Sanierung. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Beispiel Einfamilienhaus:
Wer seine alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauscht, erhält aktuell 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Kommen weitere Boni hinzu – etwa der iSFP-Bonus (+5 %), wenn die Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplans ist, oder der Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %), wenn eine funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung ersetzt wird – steigt die Förderung schnell auf bis zu 55 %. Bei förderfähigen Kosten von 30.000 € bedeutet das bis zu 16.500 € Zuschuss. Zusätzlich können Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % gefördert werden.
Beispiel 3-Familienhaus:
Auch bei Mehrfamilienhäusern sind die Zuschüsse attraktiv. Pro Wohneinheit gelten Förderhöchstbeträge – bei Heizungsanlagen sind das 30.000 € für die erste Wohnung, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Für ein 3-Familienhaus bedeutet das bis zu 60.000 € förderfähige Kosten, die bezuschusst werden. Werden z. B. drei Gasthermen gegen eine zentrale Wärmepumpe ausgetauscht, können so 18.000 € Zuschuss oder mehr erzielt werden – je nach Bonuskonstellation auch deutlich mehr. Selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen profitieren zusätzlich vom Einkommensbonus (+30 %).
Gut zu wissen:
Gefördert werden neben Heizungen auch Dämmungen, Fenster, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierungen.
Die Kombination verschiedener Maßnahmen ist möglich – etwa Heizungsmodernisierung plus Dämmung.
Eine Förderung kann nur vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Aktuelle Konditionen:
